Baurechtsreport 2025: Ergebnisse der Prüfungen gebäudetechnischer Anlagen / Quelle: TÜV-Verband e.V.

Berlin (15. September 2025) – 70.447 Anlagen der Gebäudetechnik in Sonderbauten – wie Hochhäusern, Kliniken, Pflegeheime, Schulen, Kongresshallen und Stadien – haben TÜV-Sachverständige im Jahr 2024 geprüft. Nur knapp jede dritte Anlage (29,1 Prozent) war mängelfrei. Mehr als jedes vierte System (26,9 Prozent) wies bei der wiederkehrenden Prüfung sogar wesentliche Mängel auf. Besonders oft mängelbehaftet waren Feuerlöschanlagen (30,4 Prozent), Notstromanlagen (30,0 Prozent) und Brandmeldeanlagen (20,5 Prozent). Das geht aus dem Baurechtsreport 2025 des TÜV-Verbandes hervor.

Nach Ansicht des Verbandes trägt das Baurecht der veränderten Sicherheitslage in Deutschland nicht ausreichend Rechnung. Einerseits sind Cyberangriffe auf die Gebäudeinfrastruktur längst keine Seltenheit mehr. Sie sind vielmehr Teil der hybriden Kriegsführung oder von gezielten Störaktionen – wie jüngst im September 2025 der Brandanschlag auf Strommasten im Berliner Bezirk Treptow Köpenick. Andererseits fehlen einheitliche Vorgaben zur Cybersicherheit. Dadurch bewegen sich die Betreiber auf einem Flickenteppich aus allgemeinen Schutzzielen und sektoralen Regelungen, so der Verband.

Die Resilienz beginnt laut den TÜV-Sachverständigen bereits in der Planungsphase. Bauherren und spätere Betreiber sollten neben der physischen Sicherheit von Gebäuden auch die Cybersecurity mitdenken. Insbesondere smarte Gebäudesteuerungen erfordern konsequente Cyberschutzmaßnahmen. Wie der Weg in Richtung Cybersicherheit aussehen kann, zeigt die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1115 Teil 1. Danach muss beispielsweise der Zugriff auf sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen aus dem Internet bzw. per Fernzugriff unterbunden oder besonders geschützt werden.

Download „Baurechtsreport 2025“: https://www.tuev-verband.de/fileadmin/user_upload/Content_local/2025_TUEV-Verband_Baurechtsreport.pdf

Quelle: TÜV-Verband e.V.