Stuttgart (08. Oktober 2025) – Um die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch in Krisen- und Katastrophenfällen zu sichern, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg einen landesweiten Rahmenplan zur Krankenhausalarm- und Einsatzplanung (KAEP) veröffentlicht. Dieser wurde gemeinsam mit der Klinikübergreifenden Sicherheitskonferenz Baden-Württemberg (KLÜSIKO) erarbeitet. Auf 81 Seiten folgt der Plan dem „All-Gefahren-Ansatz“ und informiert u.a. über die gesetzlichen Regelungen, Alarmierungswege und die Führungsorganisation, Maßnahmen zur Ressourcensteuerung und zum Business Continuity Management.
Grund für die Bereitstellung des Rahmenplan sind laut Landesregierung die vielfältigen sicherheitspolitischen Bedrohungen – durch islamistischen Terrorismus, rechts- und linksextremistische Strömungen, Desinformation, Sabotage und Spionage. Zudem sind die Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz stark gefordert – beispielsweise durch Unwetter und Starkregenlagen. Die Landesregierung möchte das Land krisenfest machen und hieran auch die Gesundheitsämter und andere Akteure vor Ort – wie die Kreisärzteschaft – beteiligen. Auf diesem Wege werden die Kliniken ertüchtigt, auch bei Gefahrenlagen die Patientenversorgung und zielgerichtete Patientensteuerung sicherzustellen.
Krankenhäuser sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne zu erstellen und diese regelmäßig zu aktualisieren. Auch Übungen der unterschiedlichen Szenarien sollen durchgeführt werden. Der Rahmenplan dient den Krankenhäusern als Handreichung, um die Abläufe zu festigen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Konkret benennt der Plan verschiedene Szenarien – wie beispielsweise den Massenanfall von Verletzten (MANV) oder Erkrankten (MANE), die Kontamination infolge chemischer, biologischer, radiologischer oder nuklearer Bedrohungen, Terroranschläge und Amoklagen, aber auch Fälle der Landes- und Bündnisverteidigung.
Download „Rahmenplan zur Krankenhausalarm- und Einsatzplanung Baden-Württemberg“: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Publikationen/Rahmen-KAEP-BW_2025.pdf
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg
