Bonn (06. Januar 2026) – Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) am 06. Dezember 2025 müssen sich rund 29.500 Unternehmen und Bundeseinrichtungen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle zeitnah melden. Vier Wochen später steht nun auch das neue BSI-Portal für die NIS-2-Registrierung zur Verfügung. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung beim digitalen Dienst „Mein Unternehmenskonto“, der auf der ELSTER-Technologie der Steuerverwaltung basiert.
Das neue Portal ist laut BSI als „One-Stop-Shop“ konzipiert und nutzt die Cloud-Infrastruktur von Amazon Web Service. Registrierte Unternehmen und Bundeseinrichtungen erhalten dort u.a. Informationen zu den gesetzlichen Pflichten, die sich aus dem NIS-2-Umsetzungsgesetz ergeben. So müssen registrierte Unternehmen eine Risikoanalyse durchführen, angemessene Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und diese dokumentieren. Das Portal stellt außerdem die Tageslageberichte und IT-Sicherheitsmitteilungen des BSI bereit und ermöglicht eine Meldung von Schwachstellen und Sicherheitslücken – auch anonym ohne Registrierung.
Das BSI unterstützt die NIS-2-Registrierung außerdem mit einem „NIS-2-Starterpaket“, das auf der Internetseite bereitsteht, sowie mit Webinaren der Reihe „#nis2know“. Diese beinhalten eine Kurzeinführung in das neue Cybersicherheitsgesetz, eine Demonstration des BSI-Portals und eine Anleitung zur NIS-2-Betroffenheitsprüfung. Über das BSI-Portal können sich interessierte Organisationen auch der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) kostenfrei anschließen. Unter dem Dach des BSI bietet die ACS ihren rund 9.000 Mitgliedern vielfältige Möglichkeiten zum Wissens- und Erfahrungsaustausch rund um die Cybersicherheit.
Kostenlose Anmeldung beim BSI-NIS-2-Portal: https://portal.bsi.bund.de
Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn
